Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1997 - C-463/93   

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https://dejure.org/1997,3484
EuGH, 23.01.1997 - C-463/93 (https://dejure.org/1997,3484)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - C-463/93 (https://dejure.org/1997,3484)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - C-463/93 (https://dejure.org/1997,3484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 12 Buchstaben c und d
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Betrieb, der auf eigenen und gepachteten Flächen begründet ist, die teilweise in einem anderen als ...

  • EU-Kommission

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

  • Wolters Kluwer

    Bindung einer Milchquote an in einem anderen Mitgliedsstaat gelegene Flächen; Folgen des Ablaufs eines Pachtvertrages für die Referenzmenge

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 857/84 Art. 2; ; Verordnung Nr. 857/84 Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Betrieb, der auf eigenen und gepachteten Flächen begründet ist, die teilweise in einem anderen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Berechnung der Referenzmenge - Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat erzeugten Menge.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-255
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-463/93
    21 Aus dem Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 9) geht nämlich hervor, daß Artikel 12 Buchstabe d der Verordnung Nr. 857/84 sich auf jede Gesamtheit von Produktionseinheiten bezieht, die zwei Voraussetzungen erfuellt: Sie muß von einem Erzeuger, d. h. von einer Person, die Milch- oder Milcherzeugnisse unmittelbar an den Verbraucher verkauft und/oder an den Käufer liefert (Artikel 12 Buchstabe c der Verordnung Nr. 857/84), bewirtschaftet werden, und sie muß im geographischen Gebiet der Gemeinschaft liegen.

    30 Für den Fall des Ablaufs des Pachtvertrags hat der Gerichtshof im Urteil Wachauf (a. a. O., Randnr. 13) aus einer Gesamtbetrachtung der Absätze 1 und 4 von Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 abgeleitet, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber die Referenzmenge - vorbehaltlich der Befugnis der Mitgliedstaaten, diese ganz oder zum Teil dem ausscheidenden Pächter zuzuteilen - nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich dem Verpächter zukommen lassen wollte, der wieder die Verfügungsgewalt über den Betrieb erlangt.

    31 Im einzelnen hat der Gerichtshof im Urteil Wachauf (a. a. O., Randnr. 15) auf der Grundlage von Artikel 5 Nummer 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 (ABl. L 132, S. 11), der in dem für das Ausgangsverfahren maßgebenden Zeitpunkt anwendbar war und später zu Artikel 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung Nr. 1546/88 wurde, festgestellt, daß die Rückgewähr eines verpachteten Betriebes nach Ablauf des Pachtverhältnisses Rechtsfolgen mit sich bringt, die im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 der Verordnung Nr. 1371/84 mit denjenigen der Übertragung dieses Betriebes bei der Begründung des Pachtverhältnisses vergleichbar sind; denn mit beiden Vorgängen ist ein Wechsel des Besitzverhältnisses an den fraglichen Produktionseinheiten im Rahmen der durch den Pachtvertrag begründeten vertraglichen Beziehungen verbunden.

  • EuGH, 09.07.1992 - C-236/90

    Maier / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-463/93
    17 Die in Artikel 12 Buchstaben c und d der Verordnung Nr. 857/84 enthaltenen Definitionen des Begriffes "Erzeuger" und in dessen Folge des Begriffes "Betrieb" zeigen nach dem Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-236/90 (Maier, Slg. 1992, I-4483, Randnr. 11), daß mit dem Begriff des Erzeugers nur ein landwirtschaftschaftlicher Betriebsleiter gemeint ist, der eine Gesamtheit von Produktionseinheiten zur Milcherzeugung in eigener Verantwortung bewirtschaftet.

    18 Hat der Gerichtshof im Urteil Maier (a. a. O., Randnrn. 11 und 12) dem Pächter im Gegensatz zum Verpächter die Eigenschaft eines Erzeugers zuerkannt, so muß das gleiche für einen landwirtschaftlichen Betriebsleiter gelten, der die gelieferte Milchmenge auf der Gesamtheit der eigenen und zugepachteten Flächen erzeugt und diese Flächen selbst teils als Eigentümer, teils als Pächter bewirtschaftet.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-351/92

    Graff / Hauptzollamt Köln Rheinau

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-463/93
    27 Wenn die gesamte Milcherzeugung des Erzeugers im Jahr 1981 einschließlich des Teils der Erzeugung, der den im anderen Mitgliedstaat gelegenen Flächen entspricht, an eine Molkerei des betroffenen Mitgliedstaats geliefert wurde - und die Akte enthält keine Anhaltspunkte für das Gegenteil -, so hat diese - im Unterschied zum Sachverhalt, der der Rechtssache Graff (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92, Slg. 1994, I-3361) zugrunde lag - Eingang in die Berechnung der Gesamtgarantiemenge dieses Mitgliedstaats gefunden.
  • EuGH, 19.05.1993 - C-81/91

    Twijnstra / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-463/93
    24 Dieser Grundsatz der Bindung der Referenzmenge an die im Zeitpunkt ihrer Zuteilung bewirtschafteten Flächen hat im übrigen für den Fall der teilweisen Übertragung eines Betriebes seinen besonderen Ausdruck in dem allgemeinen Grundsatz gefunden, daß die Referenzmenge dem Übernehmer nach Maßgabe der übertragenen Flächen zugeteilt wird (Urteil vom 10. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91, Twijnstra, Slg. 1993, I-2455, Randnr. 25).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Zum anderen besagt der Grundsatz der Flächenbindung, dass die einem Milcherzeuger zugeteilte Referenzmenge auf der gesamten Fläche seines Betriebs gleichmäßig ruht und nicht nur auf Teilen davon (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-463/93, St. Martinus Elten - Slg. 1997, I-255, Rn. 14 ff.).

    Insofern besagt der Grundsatz der Flächenbindung, dass die Referenzmenge im Zweifel nach dem Verhältnis der für die Milcherzeugung verwendeten Flächen aufzuteilen ist (EuGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-463/93, St. Martinus Elten - Slg. 1997, I-255, Rn. 24; vgl. ferner Urteile vom 7. September 1992 - BVerwG 3 C 23.89 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 60 ; vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 - Buchholz ebd.

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Zum Vorbringen der deutschen Regierung, wonach sich aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255) ergebe, dass bei Ablauf eines Pachtvertrags die an den betreffenden Betrieb gebundene Referenzmenge an den Verpächter zurückfalle, ohne dass dieser Erzeuger im Sinne von Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 sein müsse, ist lediglich festzustellen, dass der Gerichtshof in diesem Urteil ausschließlich danach gefragt wurde, welche Regelung auf die Referenzmenge anwendbar ist, wenn bei Ablauf eines Pachtvertrags der Pächter die Milcherzeugung nicht fortsetzen will.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

    Im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 und - konkreter - auf die Prüfung der Frage, ob zu den "Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten ... festgelegt werden", auch Wiedereinziehungsmaßnahmen gehören können, wie sie im Ausgangsverfahren im Streit stehen, ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die gesamte Referenzmengenregelung auf dem ursprünglich in Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 und der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgaben nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (ABl. L 139, S. 12) und sodann in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 aufgestellten allgemeinen Grundsatz beruht, dass die Referenzmenge nach Maßgabe der Flächen zugeteilt wird und deshalb mit der Fläche übertragen werden muss, für die sie zugeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-189/92, Le Nan, Slg. 1994, I-261, Randnr. 12, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 24, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnrn.
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche -

    Entscheidend sind auch für den EuGH nicht die bürgerlich-rechtlichen Vorgänge, sondern die Vergleichbarkeit der im Gemeinschaftsrecht festgelegten abgabenrechtlichen Folgen, nämlich dass bei der Übertragung des Betriebes bei Begründung des Pachtverhältnisses die Referenzmengen auf den Pächter übertragen werden und diese deshalb grundsätzlich an den Eigentümer zurückfallen müssen, wenn der Pächter den Betrieb verlässt (EuGH-Urteil vom 23. Januar 1997 Rs. C-463/93, EuGHE 1997, I-255).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

    17 Nach ständiger Rechtsprechung beruht die gesamte Referenzmengenregelung auf dem in Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1546/88 aufgestellten allgemeinen Grundsatz, daß die Referenzmenge nach Maßgabe der Flächen zugeteilt wird und deshalb mit der Fläche übertragen werden muß, für die sie zugeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Randnr. 24, Slg. 1997, I-0000, und Urteile vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-189/92, Le Nan, Slg. 1994, I-261, Randnr. 12).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-268/01

    Agrargenossenschaft Alkersleben

    Die nach diesem Zeitpunkt erfolgte Eingliederung eines Teils dieses Gebietes in ein altes Land der Bundesrepublik Deutschland kann daher nicht die Möglichkeit eines in der ehemaligen DDR ansässigen Erzeugers beeinträchtigen, seine Milchproduktion auf diesen Teil des Gebietes zu verlagern, sofern die dort erzeugten Milchmengen in die Gesamtgarantiemenge für die ehemalige DDR eingerechnet werden (vgl. in diesem Sinne für einen Milchbetrieb, der zum Teil in einem anderen Mitgliedstaat lag, Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnrn.
  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98

    Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

    Die in Art. 12 Buchst. c und d der Verordnung Nr. 857/84 in der durch die Verordnung Nr. 764/89 geänderten Fassung enthaltenen Definitionen der Begriffe "Erzeuger" und folglich "Betrieb" zeigen, dass mit dem Begriff des Erzeugers nur ein landwirtschaftlicher Betriebsleiter gemeint ist, der eine Gesamtheit von Produktionseinheiten zur Milcherzeugung in eigener Verantwortung bewirtschaftet (Urteile des Gerichtshofs vom 9. Juli 1992, Maier, C-236/90, Slg. 1992, I-4483, Randnr. 11, und vom 23. Januar 1997, St. Martinus Elten, C-463/93, Slg. 1997, I-255, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-401/99

    Peter Heinrich Thomsen gegen Amt für ländliche Räume Husum. - Verordnung (EWG)

    16: - Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (Slg. 1997, I-255, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-165/95

    Lay u.a.

    Im Urteil Twijnstra ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Flächenbindung der Referenzmenge, wie er sich insbesondere aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 14) ergibt, nur in bezug auf die Übertragung eines Teils eines ausschließlich der Milcherzeugung dienenden Betriebes formuliert worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 9 A 2977/97

    Höhe der Milch-Referenzmenge bei der Rückgabe von Pachtflächen vom Pächter auf

    Sie hat sich auf die im Verlauf des Verfahrens eingeholte Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 23. Januar 1997 - C 463/93 -) berufen, wonach eine Referenzmenge, die ein Mitgliedstaat einem Erzeuger 1984 im Rahmen der Zusatzabgaberegelung zugeteilt hat, selbst dann an die Gesamtheit der eigenen oder zugepachteten Flächen gebunden ist, die der Erzeuger zum Zwecke der Milcherzeugung bewirtschaftet, wenn ein Teil der Flächen in einem anderen Mitgliedstaat liegt, und bei Ablauf eines Pachtvertrags die Referenzmenge an den Verpächter zurückfällt, wenn der ehemalige Pächter die Milcherzeugung nicht fortsetzen will.
  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Benjamin

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93   

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https://dejure.org/1996,24284
Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93 (https://dejure.org/1996,24284)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.05.1996 - C-463/93 (https://dejure.org/1996,24284)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - C-463/93 (https://dejure.org/1996,24284)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Katholische Kirchengemeinde St. Martinus Elten gegen Landwirtschaftskammer Rheinland.

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Berechnung der Referenzmenge - Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat erzeugten Menge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93
    25 Der Gerichtshof hat im Urteil Wachauf festgestellt: "Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 857/84 in der durch die Verordnung Nr. 590/85 ... geänderten Fassung wird $im Falle des Verkaufs, der Verpachtung oder der Übertragung eines Betriebs in Erbfolge ... die entsprechende Referenzmenge ... nach festzulegenden Modalitäten ganz oder teilweise auf den Käufer, Pächter oder Erben übertragen".

    (10) - Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 13).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-351/92

    Graff / Hauptzollamt Köln Rheinau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93
    Diese Bestimmung ist vom Gerichtshof in seinem Urteil Graff so ausgelegt worden, daß.

    (14) - Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-351/92 (Graff, Slg. 1994, I-3361, Randnr. 15).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-81/91

    Twijnstra / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93
    Nach der Auslegung, die der Gerichtshof im Urteil Twijnstra vorgenommen hat, "beruht die gesamte Referenzmengenregelung auf dem mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 ... aufgestellten allgemeinen Grundsatz, daß die Referenzmenge im Falle der Übertragung eines Teils eines Betriebes dem Übernehmer nach Maßgabe der übertragenen Flächen zugeteilt wird"(9).

    (9) - Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91 (Twijnstra, Slg. 1993, I-2455, Randnr. 25).

  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-463/93
    (12) - Urteil vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35, insbes.
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